Endspurt. Wer es noch nicht erledigt hat, dem rennt bald die Zeit davon. Allerspätestens am Montag, dem 2. September 2024 muss die Steuererklärung für Pflichtveranlagte beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Wer die Frist überschreitet, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent...