Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen...
Modernisieren bevor die Kälte kommt Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen....