Pflegegutachten Sylvia Grünert: Ich erstelle das persönliche Pflegegutachten in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg

Das private Pflegegutachten wird immer wichtiger im Zusammenhang mit der Erlangung einer Pflegestufe.Zunächsteinmal ist die zuständige Pflegekasse über die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in eine der drei Pflegestufen auf Antrag des/der Versicherten zuständig. Gemäß § 18 Abs. 1 SGB XI hat sie jedoch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das von dem MDK hierzu angefertigte Gutachten kommt daher große Bedeutung im Hinblick auf die Entscheidung der Pflegekasse zu.

Doch es ist Vorsicht geboten, denn der MDK ist sicherlich gehalten im Interesse der Pflegekasse zu handeln.Hier ist es dann wichtig ein eigenes Pflegegutachten zur Hand zu haben, und natürlich meine über Jahre erlangte Fachkompetenz, um dann die Entscheidung in Ihrem Sinne beeinflussen zu können.Rufen Sie mich gerne auch kostenfrei unter 0800 795 84 24 an. 

www.pflegesg.de

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