ERGO und zuviel kassiert Herr Kaiser

Wer 2005 oder 2006 eine Riester-Rentenversicherung bei der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung AG (Hamburg) abgeschlossen hat, sollte jetzt aktiv werden. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass bei vielen dieser Verträge zu hohe Verwaltungskosten berechnet wurden. Die Betroffenen haben einen Korrekturanspruch, der mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen geltend gemacht werden kann.

Vor 5 bzw. 6 Jahren schlossen zigtausende Verbraucher über verschiedene Vermittler eine so genannte „Kaiser-Rente“ bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung AG ab. „Wenn diese Kunden heute lesen, dass der Versicherungskonzern ERGO einer großen Anzahl seiner Riester-Sparer zu hohe Verwaltungskosten berechnet hat, fühlen sich vermutlich nur gut informierte Verbraucher angesprochen“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.“ Auch nicht jeder Sachse wird wissen, dass im Jahr 2010 der alte Markenname Hamburg-Mannheimer in den Schubladen verschwand.“ An die Stelle trat der neue Name ERGO. Aus Kunden der Hamburg-Mannheimer wurden somit Kunden der ERGO Lebensversicherung AG (Hamburg). Auf laufende Verträge hatte dies aber keine Auswirkungen. Zum aktuellen Problem bei den genannten Altverträgen wurde, dass in den Antragsunterlagen niedrigere Kosten ausgewiesen sind, als tatsächlich kassiert worden. Diese Verträge müssen schnellstmöglich zu Gunsten der betroffenen Verbraucher korrigiert werden. Wurde der Vertrag bereits beendet, stehen auch diesen Verbrauchern Rückzahlungsansprüche zu. Dabei geht es pro Vertrag durchaus um vierstellige Beträge. Trotz der Ankündigung des Versicherungskonzerns, dass man auf die Benachteiligten zugehen werde, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen selbst aktiv zu werden. Ein Grund dafür ist, dass der Versicherer offensichtlich seit Jahren von der Unrechtmäßigkeit seiner Vorgehensweise wusste und trotzdem nicht reagiert hat. Da ist Vertrauen zerstört worden.
Unabhängig davon können sich Verbraucher auch persönlich zur Vertragsfortführung beraten lassen. „Sind die sonstigen von der ERGO geforderten Vertragskosten angemessen? Welche Folgen hätte eine Kündigung? Sollte ein neuer Versicherer gewählt werden?

Quelle:VBZ Sachsen