Prismalife im Blickfeld vermeintlicher Anlegerschutzanwälte oder nur reine Mandantenfängerei?

Schwer zu beantworten, aber bei uns verstärkt sich der Eindruck, es geht bei Anwälten nicht um Anlgerinformation sondern eher um Mandantengewinnung. Jedes Mandat bringt dem Anwalt letztlich ein Honorar, dabei ist völlig egal, ob er für den Mandanten Erfolg hat oder nicht. Ein Beispiel für solche merkwürdigen Mandantenakquisitionen ist das Unternehmen Prismalife. Prismalife aus Liechtenstein ist eine der ersten Gesellschaften, die Nettopolicen auf dem deutschen Markt angeboten haben bzw. anbieten. Damit verbunden ist immer die Vereinbarung einer „Beratungsgebühr- Kostenausgleichsvereinbarung“ zwischen dem Berater und dem beratenen Kunden. Hier haben es sich offensichtlich mehere Anwaltskanzleien zu einem regelrechten Geschäftsmodel gemacht, Mandanten zu akquirieren, die man dann überzeugen/überreden kann, dagegen vorzugehen. Hier werden oftmals nur die Urteile von Gerichten zitiert, die man gewonnen hat, zum Teil aber nicht rechtskräftig sind, oder Urteile werden nur mit den Passagen zitiert, die einer Mandatsgewinnung zuträglich sein könnten. Das scheint auch aktuell wieder der Fall zu sein, denn auf so mancher Anwaltshomepage, die auf diese Weise Mandanten akquirieren wollen, kann man den Hiwneis auf ein im März ergangenes BGH Urteil finden, deren Tenor aus unserer Sicht aber für das Unternehmen PrismaLife positiv ist. Nur das wird in den jetzt aufgefundenen Artikeln nicht aufgeführt. Das ist zwar absolut legitim, aber ob das seriös ist?

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Thomas Bremer

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